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Um eine Irreführung der Anleger zu vermeiden und die Übereinstimmung mit den im Prospekt enthaltenen Informationen zu gewährleisten, sollten im Falle, dass die im Prospekt enthaltenen historischen Finanzinformationen aufgrund wesentlicher Fehler in den Abschlüssen oder aufgrund von Änderungen der Rechnungslegungsstandards angepasst werden, die wesentlichen Finanzinformationen in der Zusammenfassung des Prospekts diese neu formulierten historischen Finanzinformationen widerspiegeln.
Historische Finanzinformationen in der Zusammenfassung des Prospekts, die nicht dem Abschluss entnommen wurden, sind als solche zu kennzeichnen.
Die in der Zusammenfassung des Prospekts enthaltenen wesentlichen Finanzinformationen sollten dem Anleger durch Angabe der wichtigsten Finanzdaten einen kurzen…
Um Befolgungskosten und Verwaltungsaufwand der Emittenten zu verringern, sollten die wesentlichen Finanzinformationen in der Zusammenfassung des Prospekts,…
Um eine Irreführung der Anleger zu vermeiden, sollten die Emittenten das Recht haben, spezifische zusätzliche Offenlegungen wie z. B. alternative…
Dass Emittenten Informationen in einen Prospekt aufnehmen können, indem sie auf Dokumente verweisen, die die geforderten Informationen enthalten — unter der…
Die wesentlichen Finanzinformationen in der Zusammenfassung des Prospekts sollten auf die wirtschaftliche Tätigkeit des Emittenten, seine Branche, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.