Erwägungsgrund 2 32019R0988
Die französische Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.
Die französische Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.