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Infolge der durch den COVID-19-Ausbruch verursachten Störung ist es sehr wahrscheinlich, dass es für die Hersteller von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen — in der Verordnung (EU) 2016/1628 als „Originalgerätehersteller“ oder „OEM“ bezeichnet — unmöglich sein wird, dafür zu sorgen, dass für die unter den Übergangszeitraum gemäß der Verordnung (EU) 2016/1628 fallenden Motoren und mit diesen Motoren ausgerüsteten Maschinen und Geräte die in jener Verordnung festgelegten Fristen eingehalten werden, ohne dass diese Hersteller dabei erheblichen wirtschaftlichen Schaden nehmen.
Aufgrund des COVID-19-Ausbruchs und der damit verbundenen Lieferketten- und Produktionsstörungen hatten die Hersteller von nicht für den Straßenverkehr…
Da der durch die in der Verordnung (EU) 2016/1628 für bestimmte Motorenunterklassen festgelegte Übergangszeitraum am 31. Dezember 2020 auslaufen soll und den…
Da der durch die in der Verordnung (EU) 2016/1628 für bestimmte Motorenunterklassen festgelegte Übergangszeitraum am 31. Dezember 2021 auslaufen soll und den…
Da die anhaltenden Lieferketten- und Produktionsstörungen infolge der COVID-19-Pandemie immer noch zu Verzögerungen bei der Herstellung und dem Inverkehrbringen…
Der COVID-19-Ausbruch verursachte eine Störung der Lieferkette für kritische Teile und Bauteile, was bei Motoren sowie bei Maschinen und Geräten, die mit den…
Angesichts der außergewöhnlichen Umstände aufgrund der COVID-19-Krise und zur Verhinderung möglicher Marktstörungen ist es notwendig, die Verordnung (EU) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.