Erwägungsgrund 9 32021R1068VERORDNUNG (EU) 2021/1068 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Juni 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1628 hinsichtlich ihrer Übergangsbestimmungen für bestimmte Maschinen, die mit Motoren der Leistungsbereiche 56 kW oder mehr und weniger als 130 kW oder 300 kW oder mehr ausgestattet sind, um den Auswirkungen der COVID-19-Krise zu begegnen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2016/1628 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 26 32019R2089VERORDNUNG (EU) 2019/2089 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 hinsichtlich EU-Referenzwerten für den klimabedingten Wandel, hinsichtlich auf das Übereinkommen von Paris abgestimmter EU-Referenzwerte sowie hinsichtlich nachhaltigkeitsbezogener Offenlegungen für Referenzwerte (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2016/1011 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 10 32017R0135VERORDNUNG (EU) 2017/135 DES RATES vom 23. Januar 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1903 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für 2017
Die Verordnung (EU) 2016/1903 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 15 32019R0833VERORDNUNG (EU) 2019/833 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2019 mit Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Regelungsbereich der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik, zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1627 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2115/2005 und (EG) Nr. 1386/2007 des Rates
Daher sollte die Verordnung (EU) 2016/1627 entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 14 32020R1781VERORDNUNG (EU) 2020/1781 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1139 in Bezug auf die Verringerung der Fangkapazität in der Ostsee und der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 in Bezug auf die endgültige Einstellung der Fangtätigkeit von Flotten, die Dorsch in der östlichen Ostsee, Dorsch in der westlichen Ostsee und Hering in der westlichen Ostsee befischen
Die Verordnung (EU) 2016/1139 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 21 32017R2225VERORDNUNG (EU) 2017/2225 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. November 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 in Bezug auf die Nutzung des Einreise-/Ausreisesystems
Die Verordnung (EU) 2016/399 sollte daher entsprechend geändert werden.