Erwägungsgrund 9 32020R1040VERORDNUNG (EU) 2020/1040 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Juli 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1628 hinsichtlich ihrer Übergangsbestimmungen zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Krise (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2016/1628 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 2 32022R0992VERORDNUNG (EU) 2022/992 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1628 hinsichtlich der Verlängerung der Befugnis der Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2016/1628 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 26 32019R2089VERORDNUNG (EU) 2019/2089 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 hinsichtlich EU-Referenzwerten für den klimabedingten Wandel, hinsichtlich auf das Übereinkommen von Paris abgestimmter EU-Referenzwerte sowie hinsichtlich nachhaltigkeitsbezogener Offenlegungen für Referenzwerte (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2016/1011 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 9 32021R2269VERORDNUNG (EU) 2021/2269 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1091 im Hinblick auf den Beitrag der Union für integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2018/1091 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 58 32022R0991VERORDNUNG (EU) 2022/991 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/794 in Bezug auf die Zusammenarbeit von Europol mit privaten Parteien, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Europol zur Unterstützung strafrechtlicher Ermittlungen und die Rolle von Europol in Forschung und Innovation
Die Verordnung (EU) 2016/794 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 6 32015R1536VERORDNUNG (EU) 2015/1536 DER KOMMISSION vom 16. September 2015 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 in Bezug auf die Angleichung der Vorschriften für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit der Verordnung (EG) Nr. 216/2008, kritische Instandhaltungsarbeiten und Überwachung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 sollte daher entsprechend geändert werden.