Erwägungsgrund 4 32020R1041
Wegen der Dringlichkeit, die Programme zur Unterstützung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zu ändern, um die zusätzlichen Mittel für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen vor Ende 2020 aufzunehmen, wurde es als angemessen angesehen, eine Ausnahme von der Achtwochenfrist nach Artikel 4 des dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügten Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union vorzusehen