Erwägungsgrund 12 32020R1054
Der rasche technologische Fortschritt führt derzeit zu einer schrittweisen Automatisierung der Fahrsysteme, sodass weniger oder keinerlei direkte Eingriffe durch den Fahrer erforderlich sind. Um diesen Veränderungen Rechnung zu tragen, müssen die geltenden Rechtsvorschriften, einschließlich der Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten, möglicherweise angepasst werden, um die Sicherheit des Straßenverkehrs und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und gleichzeitig die Union in die Lage zu versetzen, eine Vorreiterrolle bei neuen innovativen Technologien und Verfahren zu übernehmen. Daher sollte die Kommission einen Bericht zur Bewertung des Einsatzes autonomer Fahrsysteme in den Mitgliedstaaten, einschließlich der Vorteile autonomer Fahrtechnologien, vorlegen. Diesem Bericht sollten gegebenenfalls Gesetzgebungsvorschläge beifügt werden.