Erwägungsgrund 7 32017R1858VERORDNUNG (EU) 2017/1858 DES RATES vom 16. Oktober 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1509 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
Die Verordnung (EU) 2017/1509 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 11 32020R2227VERORDNUNG (EU) 2020/2227 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Dezember 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2403 hinsichtlich der Fanggenehmigungen für Fischereifahrzeuge der Union in den Gewässern des Vereinigten Königreichs und der Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen des Vereinigten Königreichs n den Unionsgewässern
Die Verordnung (EU) 2017/2403 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 12 32019R0498VERORDNUNG (EU) 2019/498 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. März 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2403 hinsichtlich der Fanggenehmigungen für Fischereifahrzeuge der Union in den Gewässern des Vereinigten Königreichs und der Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen des Vereinigten Königreichs in den Unionsgewässern
Die Verordnung (EU) 2017/2403 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 7 32017R0964VERORDNUNG (EU) 2017/964 DES RATES vom 8. Juni 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen den Iran
Die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 13 32020R0561VERORDNUNG (EU) 2020/561 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte hinsichtlich des Geltungsbeginns einiger ihrer Bestimmungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2017/745 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 8 32020R0697VERORDNUNG (EU) 2020/697 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Mai 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/352 in Bezug auf die Möglichkeit einer flexibleren Handhabung der Erhebung von Hafeninfrastrukturentgelten durch das Leitungsorgan eines Hafens oder eine zuständige Behörde vor dem Hintergrund des COVID-19-Ausbruchs (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2017/352 sollte daher entsprechend geändert werden.