Erwägungsgrund 1 32020R1108
In der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates sind Vorschriften für den Austausch und die Speicherung von Informationen durch die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die in Titel XII Kapitel 6 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vorgesehenen Sonderregelungen festgelegt.