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Am 5. Dezember 2017 verabschiedete der von der Agentur eingerichtete Ausschuss für Risikobeurteilung (im Folgenden „RAC“) seine Stellungnahme mit der Schlussfolgerung, dass die vorgeschlagene Beschränkung in der durch den RAC geänderten Form im Hinblick auf die Wirksamkeit bei der Verringerung der Risiken die geeignetste unionsweite Maßnahme darstellt, um die von der Exposition gegenüber diesen Stoffen ausgehenden Risiken zu reduzieren. Darüber hinaus war er der Auffassung, dass durch die Einführung der vorgeschlagenen Beschränkung in ihrer geänderten Form auch die mit Diisocyanaten in Verbindung stehenden Fälle von Dermatitis zurückgehen würden.
Am 20. September 2019 verabschiedete der Ausschuss für Risikobeurteilung (im Folgenden „RAC“) der Agentur seine Stellungnahme , in der er zu dem Schluss kam,…
Am 20. November 2018 nahm der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Agentur eine Stellungnahme an, in der er zu dem Schluss kam, dass die vorgeschlagene…
Am 10. März 2017 verabschiedete der RAC seine Stellungnahme mit der Schlussfolgerung, dass die vorgeschlagene Beschränkung die zweckmäßigste unionsweite…
Am 5. Juni 2015 verabschiedete der RAC seine Stellungnahme mit der Schlussfolgerung, dass die vorgeschlagene Beschränkung die zweckmäßigste unionsweite Maßnahme…
Am 3. März 2015 nahm der von der Agentur eingerichtete Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) eine Stellungnahme über die im Dossier nach Anhang XV…
Der SEAC verabschiedete am 15. Juni 2017 seine Stellungnahme, in der er äußerte, dass die vorgeschlagene Beschränkung in der durch den RAC und den SEAC…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.