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Um gegen die negativen wirtschaftlichen Folgen des COVID-19-Ausbruchs anzugehen, könnten Eisenbahnunternehmen finanzielle Unterstützung benötigen. Sie könnten aufgrund des COVID-19-Ausbruchs nicht in der Lage sein, Entgelte für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur zu entrichten, und aus diesen Gründen sollte es den Infrastrukturbetreibern erlaubt sein, solche Entgelte zu ermäßigen, zu erlassen oder zu stunden. Diese Möglichkeit sollte für einen Zeitraum gewährt werden, in dem sich die Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs auf den Eisenbahnmarkt bereits bemerkbar gemacht haben und voraussichtlich noch andauern werden, d. h. vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 (im Folgenden „Bezugszeitraum“).
Der COVID-19-Ausbruch hat zu einem starken Rückgang der Nachfrage nach Eisenbahnverkehrsdiensten geführt. Dies hatte schwerwiegende Auswirkungen auf…
Der COVID-19-Ausbruch hat schwerwiegende Auswirkungen auf den Seeverkehrssektor. Die schwerwiegenden Folgen für Dienstleistungen im Seeverkehr und für die…
Die weitere Entwicklung des COVID-19-Ausbruchs und seine weiteren Auswirkungen auf den Eisenbahnverkehrssektor sind schwer vorhersehbar. Die Kommission sollte…
Artikel 31 Absatz 3 der Richtlinie 2012/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sieht vor, dass die dem Infrastrukturbetreiber zu zahlenden Wegeentgelte…
Eisenbahnunternehmen, die vor dem COVID-19-Ausbruch finanziell stabil waren, sehen sich mit Liquiditätsproblemen konfrontiert, die zur Aussetzung oder zum…
Aufgrund der außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Situation infolge des COVID-19-Ausbruchs haben einige dieser Mitgliedstaaten Schwierigkeiten, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.