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Um die einheitliche Anwendung dieser Verordnung, einschließlich eines angemessenen Anleger- und Verbraucherschutzes in der gesamten Union, zu fördern, sollten technische Standards ausgearbeitet werden. Da die ESMA und die gemäß Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) (EBA) über hoch spezialisierte Fachkräfte verfügen, wäre es sinnvoll und angemessen, ihnen die Aufgabe zu übertragen, Entwürfe für technische Regulierungsstandards, die keine politischen Entscheidungen erfordern, auszuarbeiten und der Kommission vorzulegen.
Technische Standards bei Finanzdienstleistungen sollten in der gesamten Union eine kohärente Harmonisierung und einen angemessenen Schutz von Anlegern,…
Technische Standards für den Finanzdienstleistungssektor sollten EU-weit einen angemessenen Schutz von Einlegern, Anlegern und Verbrauchern gewährleisten. Da…
Technische Standards für den Finanzdienstleistungssektor sollten unionsweit einen angemessenen Anleger- und Verbraucherschutz gewährleisten. Da die ESMA über…
Technische Standards für den Finanzdienstleistungssektor sollten unionsweit einen angemessenen Schutz von Einlegern, Anlegern und Verbrauchern gewährleisten. Da…
Technische Standards für den Finanzdienstleistungssektor sollten unionsweit einen angemessenen Anleger- und Verbraucherschutz gewährleisten. Da die EBA über…
Die Technischen Standards für die Finanzdienstleistungsbranche sollten eine kohärente Harmonisierung und einen unionsweit angemessenen Schutz von Einlegern,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.