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Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, technische Regulierungsstandards zu erlassen, die von der ESMA und der EBA ausgearbeitet wurden und Folgendes regeln: individuelle Verwaltung des Kreditportfolios, Bearbeitung von Beschwerden, Interessenkonflikte, Zulassung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern, Informationen an Kunden, Offenlegung von Ausfallquoten, Kenntnisprüfung und Simulation der Fähigkeit, Verluste zu tragen, Anlagebasisinformationsblatt und Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden. Die Kommission sollte diese technischen Regulierungsstandards im Wege delegierter Rechtsakte im Sinne des Artikels 290 AEUV und gemäß den Artikeln 10 bis 14 der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 annehmen.
Der Kommission sollte außerdem die Befugnis übertragen werden, technische Durchführungsstandards, die von der ESMA in Bezug auf die Berichterstattung durch…
Die technischen Regulierungsstandards, die die EBA in Bezug auf die Genehmigung und den Erwerb bedeutender Beteiligungen an Kreditinstituten, den…
Technische Standards sollten eine kohärente Harmonisierung der in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 niedergelegten Anforderungen sicherstellen. Da die EBA über…
Technische Standards sollten eine kohärente Harmonisierung der Anforderungen an die Bereitstellung von als Referenzwerte verwendeten Indizes und den Beitrag zu…
Um in Fällen, in denen die entsprechenden institutsinternen Risikomesssysteme nicht zufriedenstellend sind, die Berechnung des Zinsänderungsrisikos bei…
EBA, EIOPA und ESMA (zusammen "Europäische Aufsichtsbehörden") sollten beauftragt werden, über den Gemeinsamen Ausschuss Entwürfe für technische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.