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Der Geltungsbeginn dieser Verordnung sollte verschoben werden, um ihn an den Geltungsbeginn der nationalen Bestimmungen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1504 des Europäischen Parlaments und des Rates anzugleichen, in der Schwarmfinanzierungsdienstleister, die unter die vorliegende Verordnung fallen, vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/65/EU ausgenommen werden.
Unternehmen mit einer Zulassung als Schwarmfinanzierungsdienstleister gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Richtlinie (EU) 2020/1504…
für Schwarmfinanzierungszwecke nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe n der Verordnung (EU) 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Oktober 2020…
Um in Bezug auf die Frage, welche Personen und Tätigkeiten in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2020/1503 und welche in den der Richtlinie 2014/65/EU…
Da die in dieser Richtlinie vorgesehene Änderung unmittelbar mit der Verordnung (EU) 2020/1503 zusammenhängt, sollte der Zeitpunkt, ab dem die Mitgliedstaaten…
Im Interesse der Rechtssicherheit und im Hinblick auf die Ersetzung nationaler Vorschriften durch die Vorschriften dieser Verordnung, soweit es um Arten von…
Durch den Abbau der Hindernisse für einen funktionierenden Binnenmarkt für Schwarmfinanzierungsdienstleistungen soll die vorliegende Verordnung die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.