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Gemäß der Richtlinie (EU) 2016/798 des Europäischen Parlaments und des Rates muss jeder Mitgliedstaat eine nationale Sicherheitsbehörde einrichten, die mit den in Bezug auf die Eisenbahnsicherheit festgelegten Aufgaben betraut wird. Gemäß jener Richtlinie kann eine nationale Sicherheitsbehörde eine einseitig von dem betreffenden Mitgliedstaat eingerichtete Stelle oder eine Stelle sein, die von mehreren Mitgliedstaaten mit diesen Aufgaben betraut ist, um eine einheitliche Sicherheitsordnung zu gewährleisten.
Jeder Mitgliedstaat richtet eine nationale Sicherheitsbehörde ein. Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die nationale Sicherheitsbehörde hinsichtlich der…
Die nationalen Sicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten, in denen ein Eisenbahnunternehmen tätig ist, koordinieren ihre Aufsichtstätigkeiten in Bezug auf dieses…
Die nationalen Sicherheitsbehörden sollten organisatorisch, rechtlich und in ihren Entscheidungen von Eisenbahnunternehmen, Infrastrukturbetreibern,…
Um die Erteilung von einheitlichen Sicherheitsbescheinigungen an Eisenbahnunternehmen effizienter und unparteiischer zu gestalten, gilt es, der Agentur eine…
In Artikel 16 werden folgende Absätze angefügt: „(4) Befindet sich ein einzelnes Bauwerk teilweise in einem Drittland und teilweise in einem Mitgliedstaat, so…
In den Rechtsvorschriften für den Eisenbahnsektor auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten sollten die Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar geregelt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.