Erwägungsgrund 3 32020R1542
Um den Druck auf die Mittel für Zahlungen im Unionshaushalt für die Haushaltsjahre 2021 bis 2023 abzumildern und die Vorhersehbarkeit von Zahlungsanforderungen zu verbessern — und somit zu einer transparenteren Haushaltsplanung und einem besser geordneten Zahlungsprofil beizutragen —, sollte der Satz der jährlichen Vorschüsse für die genannten Jahre gesenkt werden.