Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß Anhang X Kapitel C Nummer 3.2 Buchstaben a und b der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 werden Proben von Verdachtsfällen und Proben aus der TSE-Überwachung, bei denen die Ergebnisse des Bestätigungstests positiv waren, einer weiteren Untersuchung unterzogen. Diese Anforderung wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 36/2005 der Kommission zur Untersuchung des möglichen Auftretens von BSE bei kleinen Wiederkäuern eingeführt.
Darüber hinaus wird in Anhang X Kapitel C Nummer 3.2 Buchstabe c Ziffer ii der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 vorgeschrieben, dass die TSE-Fälle, bei denen das…
In Anhang X der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sind die Probenahmen und Labormethoden zum Nachweis von TSE festgelegt.
Deshalb ist es angezeigt, die Listen der zur Überwachung von TSE bei kleinen Wiederkäuern zugelassenen Schnelltests in Anhang X Kapitel C Nummer 4 der…
In Anhang X Kapitel C der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sind die Vorschriften für Probenahmen und Labortests zur Feststellung von TSE festgelegt.
Anhang X Kapitel C Nummer 3.2 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 wird wie folgt geändert: 1. Buchstabe a letzter Absatz erhält folgende Fassung: „Ist das Ergebnis…
Deshalb ist es angezeigt, die Listen der zur Überwachung von BSE und TSE zugelassenen Schnelltests in Anhang X Kapitel C Nummer 4 der Verordnung (EG) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.