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Daher sollten die von Schweden ergriffenen Schutzmaßnahmen als gerechtfertigt angesehen werden. Folglich ist es erforderlich, die Verwendung von HEMA und Di-HEMA-TMHDC in Nagelmitteln zu beschränken.
Da in der Stellungnahme des SCCS die Stoffe HEMA und Di-HEMA-TMHDC in Nagelmitteln nur als sicher gelten, wenn sie auf der Nagelplatte aufgetragen werden, und…
Am 2. Juli 2014 erließ die schwedische Agentur für Medizinprodukte, die für die Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 zuständige schwedische Behörde, einen…
Um sowohl die gewerblichen Anwender als auch die Verbraucher auf das potenzielle Gesundheitsrisiko aufmerksam zu machen, sollte auf der Verpackung von…
Da erwartet wird, dass die Verwendung von Nagelmitteln, die HEMA und Di-HEMA-TMHDC enthalten, durch gewerbliche Anwender sicherer ist, sollten solche Produkte…
Die in einigen Mitgliedstaaten gemeldeten Fälle von Sensibilisierung für Nagelmittel, die HEMA und Di-HEMA-TMHDC enthalten, führen die Kommission zu dem…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in seiner Stellungnahme vom 21./22. Juni 2018 zu dem Schluss‚ dass „HEMA und Di-HEMA-TMHDC…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.