Gesetze
Gesetz wird geladen …
Am 2. Juli 2014 erließ die schwedische Agentur für Medizinprodukte, die für die Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 zuständige schwedische Behörde, einen Beschluss gemäß Artikel 27 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, mit dem vorläufige restriktive Maßnahmen für ein Nagelkosmetikum eingeführt wurden, das eine große Zahl unerwünschter Wirkungen verursacht hatte, und teilte diesen mit. Als Stoffe, die diese unerwünschten Wirkungen verursachen dürften, wurden HEMA und Di-HEMA-TMHDC ermittelt.
Daher sollten die von Schweden ergriffenen Schutzmaßnahmen als gerechtfertigt angesehen werden. Folglich ist es erforderlich, die Verwendung von HEMA und…
Die in einigen Mitgliedstaaten gemeldeten Fälle von Sensibilisierung für Nagelmittel, die HEMA und Di-HEMA-TMHDC enthalten, führen die Kommission zu dem…
Um sowohl die gewerblichen Anwender als auch die Verbraucher auf das potenzielle Gesundheitsrisiko aufmerksam zu machen, sollte auf der Verpackung von…
In Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 werden in der Tabelle die folgenden Einträge eingefügt: Laufende Nummer Bezeichnung der Stoffe Einschränkungen…
Da in der Stellungnahme des SCCS die Stoffe HEMA und Di-HEMA-TMHDC in Nagelmitteln nur als sicher gelten, wenn sie auf der Nagelplatte aufgetragen werden, und…
Die Stoffe 2-Hydroxyethylmethacrylat (HEMA) und 11,14-Dioxa-2,9-diazaheptadec-16-ensäure, 4,4,6,16-Tetramethyl-10,15-dioxo,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.