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Um jedoch jegliches Risiko im Zusammenhang mit der Selbstanwendung von Wimpernfärbemitteln, die 2-Methoxymethyl-p-Phenylendiamin und sein Sulfat enthalten, durch Verbraucher zu vermeiden, sollten diese Stoffe nur für die gewerbliche Verwendung zulässig sein.
Auf der Grundlage der wissenschaftlichen Bewertung dieser Stoffe sollte ihre Verwendung in Wimpernfärbemitteln gestattet sein. Um jedoch jegliches Risiko im…
Auf der Grundlage der wissenschaftlichen Bewertung dieser Stoffe sollte ihre Verwendung in Wimpernfärbemitteln mit denselben Konzentrationen wie in…
Der Stoff 2-Methoxymethyl-p-Phenylendiamin und sein Sulfat sind unter der Eintragsnummer 292 in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgelistet. Unter…
Auf der Grundlage der wissenschaftlichen Bewertung von Thioglycolsäure und ihren Salzen sollte ihre Verwendung in für das Wellen von Wimpern bestimmten Mitteln…
In Anbetracht der Stellungnahme des SCCS und nach dessen anschließender Klarstellung ist die Verwendung von 2-Chloro-p-Phenylenediamine, seinen Sulfat- und…
Die Definition des Haarmittels gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 schließt ihre Verwendung auf Wimpern aus. Dieser Ausschluss wurde vorgenommen, da das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.