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Der Stoff 2-Methoxymethyl-p-Phenylendiamin und sein Sulfat sind unter der Eintragsnummer 292 in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgelistet. Unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des aktuellen Gutachtens des SCCS bezüglich der Verwendung dieser Stoffe für Wimpern, sollte der Geltungsumfang der für diese Stoffe geltenden Beschränkungen auf Wimpernfärbemittel ausgedehnt werden.
Um jedoch jegliches Risiko im Zusammenhang mit der Selbstanwendung von Wimpernfärbemitteln, die 2-Methoxymethyl-p-Phenylendiamin und sein Sulfat enthalten,…
In seinem Gutachten über oxidative Haarfärbestoffe und Wasserstoffperoxid in Wimpernfärbemitteln vom 12. Oktober 2012 kam der SCCS zu dem Schluss, dass die…
In Anhang II werden in der Tabelle folgende Einträge angefügt: Laufende Nummer Bezeichnung der Stoffe Chemische Bezeichnung/INN CAS-Nummer EG-Nummer „1642…
In Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 wird folgender Eintrag angefügt: Laufende Nummer Chemische Bezeichnung/INN CAS-Nummer EG-Nummer „1384…
In der in Punkt 1 Buchstabe c der Präambel der Anhänge II bis VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 festgelegten Definition von Haarmitteln ist das Auftragen von…
In seinem Gutachten über oxidative Haarfärbestoffe und Wasserstoffperoxid in Wimpernfärbemitteln vom 25. März 2015 (SCCS/1553/15) kam der SCCS zu dem Schluss,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.