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Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in seiner Stellungnahme vom 13. Dezember 2019 (im Folgenden „Stellungnahme des SCCS“) zu dem Schluss, dass die Verwendung von Methoxypropylamino Cyclohexenylidene Ethoxyethylcyanoacetat als UV-Filter in einer Höchstkonzentration von 3 % in kosmetischen Mitteln unbedenklich ist. Da keine Daten zur Inhalationstoxizität vorlagen, wurde diese in der Stellungnahme des SCCS nicht bewertet. Die Stellungnahme des SCCS ist daher nicht auf sprühbare kosmetische Mittel anwendbar, die durch Inhalation zu einer Exposition der Lunge des Endnutzers führen könnten.
Angesichts der Stellungnahme des SCCS und zur Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt sollte die Verwendung von Methoxypropylamino…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in seiner Stellungnahme vom 30. Juli 2018 (im Folgenden „Stellungnahme des SCCS“) zu dem…
Angesichts der Stellungnahme des SCCS und zur Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt sollte die Verwendung von…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ („SCCS“) kam in seiner Stellungnahme vom 18. Juni 2013 zu dem Schluss, dass die Verwendung von…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in seiner Stellungnahme vom 16. Dezember 2008 zu dem Schluss, dass die Verwendung von…
Nach einer Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) vom 22. Juli 2013, die am 22. April 2014 überarbeitet wurde , kann…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.