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Der SCCS kam in seiner Stellungnahme außerdem zu dem Schluss, dass Methoxypropylamino Cyclohexenylidene Ethoxyethylcyanoacetat ein sekundäres Amin ist und daher stark zu Nitrosierung und zur Bildung von Nitrosamin neigt. Es sollte nicht in Kombination mit nitrosierenden Stoffen verwendet werden. Der Gehalt an Nitrosamin sollte weniger als 50 ppb betragen.
Auf dem Plenum vom 27. März 2012 verabschiedete der SCCS eine Stellungnahme zu Nitrosaminen und sekundären Aminen. In dieser Stellungnahme kam der SCCS zu der…
In Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 wird der folgende Eintrag eingefügt: Laufende Nummer Bezeichnung der Stoffe Bedingungen Wortlaut der…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in seiner Stellungnahme vom 13. Dezember 2019 (im Folgenden „Stellungnahme des SCCS“) zu dem…
Angesichts der Stellungnahme des SCCS und zur Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt sollte die Verwendung von Methoxypropylamino…
Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des SCCS und des wissenschaftlichen Gutachtens besteht darüber hinaus ein potenzielles Risiko für die menschliche…
Angesichts der Stellungnahme des SCCS muss auf die Zunahme von Allergien durch Methylisothiazolinon eingegangen werden; dieser Stoff sollte daher in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.