Erwägungsgrund 1 32020R0169
Mit der Verordnung (EG) Nr. 147/2003 des Rates über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Somalia wird sowohl das allgemeine Verbot verhängt, Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Somalia technische Beratung, Hilfe, Ausbildung, Finanzmittel oder finanzielle Hilfe im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten zukommen zu lassen, als auch ein Verbot der Ausfuhr, des Kaufs und der Beförderung von Holzkohle aus Somalia.