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Mit der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates , die am 17. Juni 2018 in Kraft trat, wird ein neuer Rechtsrahmen für die ökologische/biologische Produktion geschaffen. Um einen reibungslosen Übergang vom alten zum neuen Rechtsrahmen zu gewährleisten, ist in der Verordnung vorgesehen, dass sie ab dem 1. Januar 2021 gilt.
Um einen reibungslosen Übergang zu dem neuen Rechtsrahmen gemäß der Verordnung (EU) 2021/2115 zu gewährleisten, sollten die Änderungen der Verordnung (EU) Nr.…
Es empfiehlt sich, für einen reibungslosen Übergang ohne Unterbrechung zwischen dem vorherigen Programm für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) und dem…
Um die Kontinuität der bestehenden Handelsströme nach Ablauf des Übergangszeitraums zu gewährleisten, sollte diese Verordnung ab dem 1. Januar 2021 gelten und…
Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von…
Um das reibungslose Funktionieren des ökologisch/biologisch wirtschaftenden Sektors zu gewährleisten, für Rechtssicherheit zu sorgen und etwaigen Marktstörungen…
Um für die Kontinuität bei der Bereitstellung von Unterstützung in dem betreffenden Politikbereich zu sorgen und den Durchführungsbeginn ab dem Beginn der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.