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Um das reibungslose Funktionieren des ökologisch/biologisch wirtschaftenden Sektors zu gewährleisten, für Rechtssicherheit zu sorgen und etwaigen Marktstörungen vorzubeugen, ist es erforderlich, den Geltungsbeginn der Verordnung (EU) 2018/848 und bestimmte andere in der genannten Verordnung angegebene Daten, die von diesem Zeitpunkt abgeleitet sind, zu verschieben.
Damit das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts, ein hohes Schutzniveau für die öffentliche Gesundheit und die Patientensicherheit gewährleistet sind,…
Die Bestimmungen der Verordnung machen eine Anpassung der geltenden Praxis bei den Lebensmittelunternehmern erforderlich. Daher sollte der Geltungsbeginn der…
Angesichts des Ausmaßes der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit, der epidemiologischen Entwicklung sowie…
Der Geltungsbeginn einiger Bestimmungen dieser Verordnung sollte aufgeschoben werden, damit alle wesentlichen Durchführungsmaßnahmen getroffen werden können und…
Mit der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates , die am 17. Juni 2018 in Kraft trat, wird ein neuer Rechtsrahmen für die…
Da die derzeitigen Umstände unbedingt sofortiges Handeln erfordern, um für den ökologisch/biologisch wirtschaftenden Sektor Rechtssicherheit zu gewährleisten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.