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Für alle Verwendungen von 1-Methyl-2-pyrrolidon (NMP) bestehen Beschränkungen gemäß Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Die inhärenten Eigenschaften von NMP ähneln jenen von N,N-Dimethylacetamid (DMAC) und N,N-Dimethylformamid (DMF), und alle drei Stoffe haben ähnliche Verwendungen in der Industrie und können zumindest für einige Verwendungen als untereinander austauschbar gelten, auch wenn sie nicht generell als „Drop-in“-Ersatz anzusehen sind. In Anbetracht der Ähnlichkeiten der drei Stoffe und um einen kohärenten Regelungsansatz zu gewährleisten , sollte die Entscheidung über die Aufnahme von NMP in Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vertagt werden, wie es bereits bei DMAC und DMF der Fall war, als die Kommission die Empfehlungen der Agentur vom 17. Januar 2013 beziehungsweise vom 6. Februar 2014 berücksichtigte.
N,N-Dimethylformamid (DMF) erfüllt die Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 für eine Einstufung als reproduktionstoxisch (Kategorie 1B) und erfüllt somit…
N,N-dimethylacetamid (DMAC) erfüllt die Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 für eine Einstufung als fortpflanzungsgefährdend (Kategorie 1B) und erfüllt…
In Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wird der folgende Eintrag angefügt: „71. 1-Methyl-2-pyrrolidon (NMP) CAS-Nr. 872-50-4 EG-Nr. 212-828-1 · 1.…
Am 9. August 2013 haben die Niederlande bei der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden die „Agentur“) ein Dossier im Sinne des Artikels 69 Absatz 4 der…
In Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wird folgender Eintrag hinzugefügt: „76. N,N-Dimethylformamid CAS-Nr. 68-12-2 EG-Nr. 200-679-5 1. Darf nach dem…
In Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sind Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter Stoffe als solche, in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.