Erwägungsgrund 1 32020R1751
Die Kommission hat den von Deutschland eingereichten Antrag auf Eintragung des Namens „Würzburger Stein-Berg“ im Einklang mit Artikel 97 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 geprüft und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.