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Am 8. September 2018 leitete die Kommission eine Überprüfung der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 ein, um diese durch eine neue Verordnung für den Zeitraum 2021-2027 zu ersetzen. Die Entwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sollte jedoch bei der Ausarbeitung dieser neuen Verordnung berücksichtigt werden. Von besonderer Bedeutung ist der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der GAP zu erstellenden Strategiepläne , in dem vorgesehen ist, dass die Mitgliedstaaten ihre GAP-Strategiepläne ab dem 1. Januar 2021 umsetzen.
Jeder Mitgliedstaat legt der Kommission bis spätestens 1. Januar 2022 einen Vorschlag für einen GAP-Strategieplan mit den in Artikel 107 genannten Angaben vor.
In der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem…
In der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem…
In der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem…
In der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem…
Diese Verordnung sollte den Mitgliedstaaten ausreichend Zeit für die Ausarbeitung ihrer jeweiligen GAP-Strategiepläne geben und die Schaffung der für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.