Erwägungsgrund 119 32021R2115
Es sollten Mechanismen eingerichtet werden, um Maßnahmen zum Schutz der finanziellen Interessen der Union zu ergreifen, wenn die Umsetzung eines GAP-Strategieplans erheblich von den festgesetzten Zielwerten abweicht. Es sollte daher für die Kommission möglich sein, die Mitgliedstaaten aufzufordern, bei ungerechtfertigter deutlich unterdurchschnittlicher Leistung Aktionspläne vorzulegen. Dies könnte dazu führen, dass die Zahlungen der Union ausgesetzt und letztlich die Finanzmittel gekürzt werden, sofern die angestrebten Ergebnisse nicht erreicht werden.