Erwägungsgrund 2 32020R0205
Insbesondere sind in der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 Lebensmittelsicherheitskriterien festgelegt, mit denen die Akzeptabilität eines Erzeugnisses oder einer Partie Lebensmittel festgelegt wird und die für im Handel befindliche Erzeugnisse gelten. Die Verordnung enthält keine Lebensmittelsicherheitskriterien für Reptilienfleisch.