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Der RAC war der Auffassung, dass alle relevanten Klassen von Gesundheitsgefahren vom Dossier nach Anhang XV abgedeckt seien, und stimmte der Gefahrenbewertung für die Stoffe und Stoffgruppen zu. Zusätzlich zu den unter RO1 und RO2 vorgeschlagenen Beschränkungsoptionen schlug der RAC eine geänderte Fassung der RO1-Konzentrationsgrenzwerte vor. Der RAC erachtete diese Änderungen als notwendig, da die Konzentrationsgrenzwerte für einige Stoffe in RO1 und RO2 keinen ausreichenden Schutz böten. Für andere Stoffe könnten nach Ansicht des RAC praktikablere Konzentrationsgrenzwerte vorgeschlagen werden, die gleichwohl das Risiko für die menschliche Gesundheit minimieren.
In dem Dossier nach Anhang XV werden zwei mögliche Beschränkungsoptionen (RO1 und RO2) mit unterschiedlichen Konzentrationsgrenzwerten für die unter die…
Am 20. November 2018 nahm der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Agentur eine Stellungnahme an, in der er zu dem Schluss kam, dass die vorgeschlagene…
Am 8. September 2015 nahm der von der Agentur eingerichtete Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) eine Stellungnahme mit der Schlussfolgerung an, dass…
Am 3. März 2015 nahm der von der Agentur eingerichtete Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) eine Stellungnahme über die im Dossier nach Anhang XV…
Am 8. März 2013 verabschiedete der RAC einstimmig seine Stellungnahme zu der im Anhang-XV-Dossier vorgeschlagenen Beschränkung. Der Stellungnahme des RAC…
Am 14. September 2018 nahm der von der Agentur eingerichtete Ausschuss für Risikobeurteilung (im Folgenden der „RAC“) seine Stellungnahme an; darin folgerte er,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.