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Unter Berücksichtigung des Dossiers nach Anhang XV und der Stellungnahmen des RAC und des SEAC ist die Kommission der Auffassung, dass von bestimmten Stoffen in Gemischen zur Verwendung für Tätowierungszwecke oberhalb spezifischer Konzentrationsgrenzwerte ein unannehmbares Risiko für die menschliche Gesundheit ausgeht. Die Kommission ist ebenfalls der Auffassung, dass gegen dieses Risiko unionsweit vorgegangen werden muss.
Die Kommission stimmt mit dem RAC und dem SEAC darin überein, dass ein breites Spektrum gefährlicher Stoffe, die für die Zwecke der Verordnung (EG) Nr.…
Unter Berücksichtigung des Dossiers nach Anhang XV, der Stellungnahmen des RAC und des SEAC, der sozioökonomischen Auswirkungen und der Verfügbarkeit von…
Die Kommission stimmt mit dem RAC und dem SEAC darin überein, dass die Beschränkung nicht für gasförmige Stoffe außer Formaldehyd gelten sollte, da diese in für…
In dem Dossier nach Anhang XV wurde eine Beschränkung vorgeschlagen, mit der sowohl das Inverkehrbringen von Gemischen zur Verwendung für Tätowierungszwecke als…
Am 12. März 2015 forderte die Kommission die Europäische Chemikalienagentur (im Folgenden „Agentur“) nach Artikel 69 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006…
Derzeit sind die Kennzeichnungsvorschriften für Gemische, die zu Tätowierungszwecken verwendet werden, nicht unionsweit harmonisiert. Angesichts der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.