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Die Kommission stimmt mit dem RAC und dem SEAC darin überein, dass ein breites Spektrum gefährlicher Stoffe, die für die Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und der Entschließung des Europarats ResAP (2008)1 ermittelt wurden, oberhalb bestimmter praktischer Konzentrationsschwellen in Tätowierverfahren nicht verwendet werden sollte. Darüber hinaus sollte durch die Beschränkung auch das Inverkehrbringen von Gemischen zur Verwendung für Tätowierungszwecke verboten werden, wenn sie einen solchen Stoff oberhalb der festgelegten praktischen Konzentrationsschwelle enthalten. Als Nebenanforderung sollten Lieferanten, die Gemische zur Verwendung für Tätowierungszwecke innerhalb der im Rahmen der Beschränkung zulässigen Parameter in Verkehr bringen, verpflichtet werden, ausreichende Informationen zur Verfügung zu stellen, um die sichere Verwendung ihrer Gemische zu fördern.
Unter Berücksichtigung des Dossiers nach Anhang XV und der Stellungnahmen des RAC und des SEAC ist die Kommission der Auffassung, dass von bestimmten Stoffen in…
Die Kommission stimmt mit dem RAC und dem SEAC darin überein, dass die Beschränkung nicht für gasförmige Stoffe außer Formaldehyd gelten sollte, da diese in für…
In dem Dossier nach Anhang XV wurde eine Beschränkung vorgeschlagen, mit der sowohl das Inverkehrbringen von Gemischen zur Verwendung für Tätowierungszwecke als…
Gemische, die zur Verwendung für Tätowierungszwecke in Verkehr gebracht werden, fallen unter die Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates…
Zur Ergänzung der vollständigen Liste der Bestandteile und etwaiger Kennzeichnungsvorschriften gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 stimmt die Kommission dem…
Gemische, die zur Verwendung für Tätowierungszwecke in Verkehr gebracht werden, werden aus verschiedenen Gründen, darunter sowohl ästhetische als auch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.