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Die Beschränkung sollte sich nicht nur auf Stoffe erstrecken, die derzeit in die einschlägigen Gefahrenkategorien in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestuft sind, sondern auch auf Stoffe, die künftig nach einer Änderung dieses Teils, mit der die Einstufung eines Stoffes hinzugefügt oder geändert wird, eine entsprechende Einstufung erhalten. Die Einstufung nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 beruht auf einer sorgfältigen Bewertung der Gefahreneigenschaften von Stoffen. Die Art und Weise, wie Gemische zu Tätowierungszwecken eingesetzt werden, d. h. durch Einbringen in einen Körperteil, liefert auch ausreichende Hinweise auf die potenzielle Exposition gegenüber diesen Stoffen. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sowohl die potenziellen Gefahren der Stoffe als auch die Art und Weise, wie Menschen ihnen ausgesetzt sind, darauf schließen lassen, dass diese Stoffe ein allgemeines Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen, das nicht hinnehmbar ist und gegen das im Einklang mit den Anforderungen in Titel VIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 mit dieser Beschränkung vorgegangen werden muss.
gefährliche Stoffe oder gefährliche Gemische:Stoffe oder Gemische gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates…
die in Anhang I Teil 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 dargelegten Kriterien für physikalische Gefahren oder Gesundheitsgefahren erfüllen oder
Ebenso sollte die Beschränkung sich nicht nur auf Stoffe erstrecken, die derzeit mit den maßgeblichen Bedingungen in Anhang II oder IV der Verordnung (EG) Nr.…
In dem Dossier nach Anhang XV wurde eine Beschränkung vorgeschlagen, mit der sowohl das Inverkehrbringen von Gemischen zur Verwendung für Tätowierungszwecke als…
Es kann zu unerwünschten Auswirkungen der Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und späterer Anpassungen dieser Verordnung, die die Einstufung von…
Die Anwendung der Anforderung in ihrer durch die vorliegende Verordnung geänderten Form, wonach die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vorzunehmende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.