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Gemische, die zur Verwendung für Tätowierungszwecke in Verkehr gebracht werden, werden aus verschiedenen Gründen, darunter sowohl ästhetische als auch medizinische Gründe, eingesetzt. Solche Gemische können unter die Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates fallen. Wenn sie ausschließlich für medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 in Verkehr gebracht oder verwendet werden, sollte die mit der vorliegenden Verordnung festgelegte Beschränkung nicht für sie gelten. Um einen kohärenten Regulierungsansatz zwischen den Verordnungen (EU) 2017/745 und (EG) Nr. 1907/2006 sicherzustellen und ein hohes Maß an Schutz für die menschliche Gesundheit zu gewährleisten, sollten die in beiden Verordnungen festgelegten spezifischen Verpflichtungen und Anforderungen kumulativ gelten, wenn solche Gemische sowohl zu medizinischen als auch zu nichtmedizinischen Zwecken in Verkehr gebracht werden können.
Gemische, die zur Verwendung für Tätowierungszwecke in Verkehr gebracht werden, fallen unter die Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates…
Derzeit sind die Kennzeichnungsvorschriften für Gemische, die zu Tätowierungszwecken verwendet werden, nicht unionsweit harmonisiert. Angesichts der…
Die Kommission stimmt mit dem RAC und dem SEAC darin überein, dass ein breites Spektrum gefährlicher Stoffe, die für die Zwecke der Verordnung (EG) Nr.…
Die Beschränkung sollte sich nicht nur auf Stoffe erstrecken, die derzeit in die einschlägigen Gefahrenkategorien in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr.…
In dem Dossier nach Anhang XV wurde eine Beschränkung vorgeschlagen, mit der sowohl das Inverkehrbringen von Gemischen zur Verwendung für Tätowierungszwecke als…
Die Kommission ist der Auffassung, dass ein Gemisch, das in der Union zur Verwendung für Tätowierungszwecke in Verkehr gebracht wird, mit einer Liste der Stoffe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.