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In der durch COVID-19 verursachten außergewöhnlichen Situation, die sich der Kontrolle der Mitgliedstaaten entzieht, ist ein kohärentes und einheitliches Vorgehen auf Unionsebene erforderlich. Um eine weitere Verschlechterung der Wirtschafts- und Beschäftigungslage sowie des sozialen Zusammenhalts zu verhindern und eine nachhaltige und robuste Erholung der Wirtschaftstätigkeit zu fördern, sollte im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten ein außergewöhnliches und koordiniertes Programm zur wirtschaftlichen und sozialen Unterstützung eingerichtet werden, insbesondere für jene Mitgliedstaaten, die besonders stark betroffen sind.
Der COVID-19-Ausbruch im Frühjahr 2020 hat die wirtschaftlichen und sozialen Aussichten für die kommenden Jahre in der Union und weltweit verändert. Im…
Um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, sich auf die Einführung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Ausbruchs von COVID-19 zu konzentrieren, und um zu vermeiden,…
Es bedarf rascher und diversifizierter Maßnahmen, damit die Union als Ganzes die Krise unter den durch die schnelle Ausbreitung des Virus bedingten Zwängen im…
Die Hilfe im Rahmen dieser Verordnung sollte genutzt werden, um die Gesundheitssicherheit und die Abwehrbereitschaft in Notsituationen im Bereich der…
Diese außerordentliche Maßnahme ist erforderlich, um auf den Konjunkturabschwung infolge der COVID-19-Gesundheitskrise zu reagieren und die schwerwiegenden…
Die außergewöhnlichen Umstände der COVID-19-Krise und die Beispiellosigkeit der damit verbundenen Herausforderungen erfordern Sofortmaßnahmen, die die Institute…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.