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Eintrag 46 des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, wie er erstmals in der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthalten war, enthielt keine CAS-Nummern oder EG-Nummern für Nonylphenol. Mit der Verordnung (EG) Nr. 552/2009 der Kommission wurde dieser Eintrag um eine CAS-Nummer und eine EG-Nummer ergänzt, um ihn zu präzisieren und es den Wirtschaftsbeteiligten und den Durchsetzungsbehörden zu ermöglichen, ihn korrekt anzuwenden. Diese Hinzufügung hatte jedoch die unbeabsichtigte Wirkung, dass nun nicht alle Isomere von Nonylphenol unter Eintrag 46 fallen. Die Absicht des Gesetzgebers zum Zeitpunkt der Annahme der Beschränkung sollte daher durch die Streichung dieser Nummern widergespiegelt werden.
Die EG- und CAS-Nummern im Eintrag „Diisopentylphthalat“ in Anlage 6 zu Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sind nicht korrekt und sollten korrigiert…
In Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wird der folgende Eintrag eingefügt: „66. Bisphenol A CAS-Nr.: 80-05-7 EG-Nr.: 201-245-8 · Darf in Thermopapier…
Die Einträge 22, 67 und 68 in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthalten Beschränkungen für Pentachlorophenol und seine Salze und Ester, Bis…
Der Stoff Methylendiphenyl-Diisocyanat (MDI) in Eintrag 56 von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 mit der CAS-Nummer 26447-40-5 und der EG-Nummer…
Die Verwendung des Stoffes mit der FCM-Stoff-Nummer 257 und der Bezeichnung Dipropylenglycol als Zusatzstoff in Kunststoffen ist gemäß Anhang I Tabelle 1 der…
Durch die Richtlinie 2005/79/EG der Kommission wurden Änderungen an den Beschränkungen und/oder Spezifikationen für den Stoff Ref.-Nr. 35760 in Abschnitt A…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.