Erwägungsgrund 2 32020R0213
Am 17. Februar 2020 nahm der Rat den Beschluss (GASP) 2020/215 an, durch den der Titel des Beschlusses 2011/101/GASP geändert und die restriktiven Maßnahmen im Hinblick auf eine Person ausgesetzt wurden.
Am 17. Februar 2020 nahm der Rat den Beschluss (GASP) 2020/215 an, durch den der Titel des Beschlusses 2011/101/GASP geändert und die restriktiven Maßnahmen im Hinblick auf eine Person ausgesetzt wurden.