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Der Erlass der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates hat die der Union zur Verfügung stehenden Instrumente für den strafrechtlichen Schutz der finanziellen Interessen wesentlich verstärkt. Die Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) ist eine der wichtigsten Prioritäten in den Bereichen Strafjustiz und Betrugsbekämpfung der Union und sie ist befugt, in den teilnehmenden Mitgliedstaaten zu den gegen die finanziellen Interessen der Union gerichteten Straftaten im Sinne der Richtlinie (EU) 2017/1371 strafrechtliche Ermittlungen durchzuführen und diese zur Anklage zu bringen.
Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) ist gemäß der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates befugt, gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtete…
Wie in der Richtlinie (EU) 2017/1371 vorgesehen ist, kann die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) gemäß der Verordnung (EU) 2017/1939 Betrugsfälle und…
Wie in der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vorgesehen ist, sollte die Europäische Staatsanwaltschaft („EUStA“) Betrugsfälle und sonstige Straftaten zum…
Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) ist im Einklang mit der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates befugt, gegen die finanziellen Interessen der Union…
Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) kann gemäß den Bestimmungen und Verfahren der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates Ermittlungen durchführen, um…
Die EUStA ist zuständig für die strafrechtliche Untersuchung und Verfolgung sowie die Anklageerhebung in Bezug auf Personen, die als Täter oder Teilnehmer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.