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Zum Schutz der finanziellen Interessen der Union führt das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (im Folgenden „Amt“) Verwaltungsuntersuchungen über Unregelmäßigkeiten in der Verwaltung und über Straftaten durch. Es kann nach Abschluss seiner Untersuchungen Empfehlungen für justizielle Empfehlungen der nationalen Strafverfolgungsbehörden abgeben, um diesen zu ermöglichen, in den Mitgliedstaaten Anklagen zu erheben und Strafverfahren einzuleiten. In den sich an der EUStA beteiligenden Mitgliedstaaten wird das Amt Fälle mit Verdacht auf Vorliegen einer Straftat der EUStA melden und mit der EUStA bei deren Ermittlungen zusammenarbeiten.
Wie in der Richtlinie (EU) 2017/1371 vorgesehen ist, kann die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) gemäß der Verordnung (EU) 2017/1939 Betrugsfälle und…
Die Verordnung (EU) 2017/1939 sieht vor, dass das Amt sowie die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und die zuständigen Behörden der…
Das Amt führt Verwaltungsuntersuchungen zum Zwecke der Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der finanziellen…
Wie in der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vorgesehen ist, sollte die Europäische Staatsanwaltschaft („EUStA“) Betrugsfälle und sonstige Straftaten zum…
Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 sieht vor, dass das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (nachfolgend das „Amt“) in den durch die Verträge oder auf…
Das Amt sichert seitens der Kommission die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Organisation einer engen, regelmäßigen Zusammenarbeit zwischen ihren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.