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Um eine wirksame Koordinierung, Zusammenarbeit und Transparenz sicherzustellen, sollten das Amt und die EUStA fortlaufend Informationen austauschen. Der Informationsaustausch vor der Einleitung etwaiger Untersuchungen durch das Amt oder die EUStA ist besonders wichtig für eine ordnungsgemäße Koordinierung ihrer jeweiligen Maßnahmen, um Komplementarität zu gewährleisten und Doppelarbeit zu vermeiden. Hierzu sollten die EUStA und das Amt die Funktionen „Treffer/kein Treffer“ in ihren jeweiligen Fallbearbeitungssystemen nutzen. Das Amt und die EUStA sollten die Verfahren und Bedingungen dieses Informationsaustausches in ihren Arbeitsvereinbarungen festlegen. Um die ordnungsgemäße Anwendung der Bestimmungen zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen und zur Sicherung der Komplementarität zu gewährleisten, sollten das Amt und die EUStA bestimmte Fristen für ihren Informationsaustausch vereinbaren.
Das Amt hat indirekten Zugang zu Informationen im Fallbearbeitungssystem der EUStA nach dem Treffer/Kein-Treffer-Verfahren. Wird eine Übereinstimmung zwischen…
Die EUStA sollte eng mit anderen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union zusammenarbeiten, um die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dieser…
Die Einhaltung dieser Mitteilungspflicht ist für das einwandfreie Funktionieren der EUStA unerlässlich und sollte weit ausgelegt werden, um zu gewährleisten,…
Die EUStA hat indirekten Zugriff auf Informationen im Fallbearbeitungssystem des OLAF nach dem Treffer/Kein-Treffer-Verfahren. Wird eine Übereinstimmung…
Die EUStA hat mittelbaren Zugriff auf Informationen im Fallbearbeitungssystem von Eurojust nach dem Treffer/Kein-Treffer-Verfahren. Wird eine Übereinstimmung…
Die Bestimmungen über den Austausch von Informationen zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie deren gegenseitige Verpflichtung zur Amtshilfe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.