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Die Einhaltung dieser Mitteilungspflicht ist für das einwandfreie Funktionieren der EUStA unerlässlich und sollte weit ausgelegt werden, um zu gewährleisten, dass nationale Behörden Fälle mitteilen, in denen die Prüfung bestimmter Kriterien nicht sofort möglich ist (beispielsweise das Ausmaß des Schadens oder die anzuwendende Strafe). Die EUStA sollte außerdem von den Behörden der Mitgliedstaaten im Einzelfall Informationen über sonstige Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union einholen können. Dies sollte nicht so verstanden werden, dass die EUStA von den Behörden der Mitgliedstaaten systematisch oder in regelmäßigen Abständen Informationen über geringfügige Delikte einholen kann.
Die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie die nationalen Behörden sollten der EUStA unverzüglich Informationen über Straftaten mitteilen,…
Hinweisgeber können der EUStA neue Informationen zur Kenntnis bringen und sie dadurch in ihrer Arbeit der strafrechtlichen Untersuchung und Verfolgung sowie der…
Die nationalen Behörden sollten die EUStA unverzüglich über Handlungen unterrichten, die eine in die Zuständigkeit der EUStA fallende Straftat darstellen…
Jeder Mitgliedstaat benennt die für die Durchführung dieser Verordnung zuständigen Behörden. Die Angaben zu den benannten Behörden sowie etwaige spätere…
Kann die EUStA ihre Zuständigkeit in einem bestimmten Fall nicht ausüben, da Grund zu der Annahme besteht, dass der den finanziellen Interessen der Union…
Die EUStA sollte eng mit anderen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union zusammenarbeiten, um die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.