Erwägungsgrund 6 32019R2219VERORDNUNG (EU) 2019/2219 DES RATES vom 24. Oktober 2019 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten im Rahmen des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und der Europäischen Gemeinschaft
Die in dem Protokoll vorgesehenen Fangmöglichkeiten sollten für die Geltungsdauer des Protokolls auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt werden.
Erwägungsgrund 6 32021R2317VERORDNUNG (EU) 2021/2317 DES RATES vom 11. November 2021 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln
Die in dem Protokoll festgelegten Fangmöglichkeiten sind für dessen gesamte Anwendungsdauer auf die Mitgliedstaaten aufzuteilen.
Erwägungsgrund 6 32021R2061VERORDNUNG (EU) 2021/2061 DES RATES vom 11. November 2021 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien (2021-2026)
Die in dem neuen Protokoll vorgesehenen Fangmöglichkeiten sind für seine gesamte Anwendungsdauer auf die Mitgliedstaaten aufzuteilen.
Erwägungsgrund 5 32018R1095VERORDNUNG (EU) 2018/1095 DES RATES vom 26. Juli 2018 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten im Rahmen des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Côte d'Ivoire (2018-2024)
Die Fangmöglichkeiten sollten für die gesamte Anwendungsdauer des Protokolls auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt werden.
Erwägungsgrund 5 32021R1116VERORDNUNG (EU) 2021/1116 DES RATES vom 28. Juni 2021 über die Aufteilung der im Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Gabunischen Republik und der Europäischen Gemeinschaft (2021-2026) vorgesehenen Fangmöglichkeiten
Die in dem Protokoll vorgesehenen Fangmöglichkeiten sind für die gesamte Anwendungsdauer des Protokolls auf die Mitgliedstaaten aufzuteilen.
Erwägungsgrund 4 32019R1333VERORDNUNG (EU) 2019/1333 DES RATES vom 25. Juni 2019 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Gambia
Die im Protokoll vorgesehenen Fangmöglichkeiten sollten für dessen gesamte Anwendungsdauer auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt werden.