Erwägungsgrund 5 32021R2061VERORDNUNG (EU) 2021/2061 DES RATES vom 11. November 2021 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien (2021-2026)
Gemäß dem Beschluss (EU) ST 12392/21 des Rates wurden das partnerschaftliche Abkommen und das Protokoll am 15. November 2021 unterzeichnet.
Erwägungsgrund 4 32021D2043BESCHLUSS (EU) 2021/2043 DES RATES vom 18. November 2021 über den Abschluss im Namen der Europäischen Union des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits sowie des dazugehörigen Durchführungsprotokolls
Das partnerschaftliche Abkommen und das Protokoll sind am 22. April 2021 gemäß dem Beschluss (EU) 2021/793 des Rates unterzeichnet worden.
Erwägungsgrund 5 32021D1050BESCHLUSS (EU) 2021/1050 DES RATES vom 21. Juni 2021 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Gemäß dem Beschluss (EU) 2020/1420 des Rates wurde das Protokoll im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten — vorbehaltlich seines späteren Abschlusses — am…
Erwägungsgrund 2 32020D1075BESCHLUSS (EU) 2020/1075 DES RATES vom 26. Juni 2020 über den Abschluss des Abkommens über die Sicherheit der Zivilluftfahrt zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2018/1153 des Rates wurde das Abkommen — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — am 20. Mai 2019…
Erwägungsgrund 2 32022D0583BESCHLUSS (EU) 2022/583 DES RATES vom 4. April 2022 über den Abschluss im Namen der Union des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber von Diplomatenpässen, Dienstpässen oder sonstigen amtlichen Pässen von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten
Gemäß dem Beschluss (EU) 2018/1869 des Rates wurde das Abkommen — vorbehaltlich seines Abschlusses — am 27. September 2021 unterzeichnet.
Erwägungsgrund 2 32022D0584BESCHLUSS (EU) 2022/584 DES RATES vom 4. April 2022 über den Abschluss im Namen der Union des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber gewöhnlicher Reisepässe von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten
Gemäß dem Beschluss (EU) 2018/1870 des Rates wurde das Abkommen — vorbehaltlich seines Abschlusses — am 27. September 2021 unterzeichnet.