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Aus Gründen der Klarheit und der Übersichtlichkeit sollte die Richtlinie 2008/38/EG aufgehoben und durch eine Verordnung ersetzt werden, die keine Aspekte enthält, die eine Umsetzung in nationales Recht durch die Mitgliedstaaten erfordern würden. Die letzten Änderungen der genannten Richtlinie wurden bereits sukzessive durch Verordnungen vorgenommen, da die betreffenden Bestimmungen nicht in nationales Recht umgesetzt werden mussten. Darüber hinaus sind die allgemeinen Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke in der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 festgelegt.
In Anhang I Teil A der Richtlinie 2008/38/EG wurden die allgemeinen Bestimmungen für Futtermittel für besondere Ernährungszwecke festgelegt. Angesichts der…
Da die Richtlinie 70/373/EWG durch die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 ersetzt wurde, ist es angezeigt, die Durchführungsrechtsakte zu dieser Richtlinie aufzuheben…
Es hat sich herausgestellt, dass die Bestimmungen der Richtlinie 93/74/EWG, durchgeführt durch die Richtlinie 2008/38/EG der Kommission vom 5. März 2008 mit dem…
Mit den Artikeln 11 bis 17 der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 wurden neue Grundsätze und Vorschriften für das Inverkehrbringen von Futtermitteln, einschließlich…
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen sowie der wahrscheinlichen Entwicklungen in der Landwirtschaft und auf Märkten innerhalb wie außerhalb der Union sollte die…
Mit der Richtlinie 2008/38/EG der Kommission wurde ein Verzeichnis der vorgesehenen Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke festgelegt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.