Erwägungsgrund 7 32010R1118Da für die Änderungen der Zulassungsbedingungen keine Sicherheitsgründe vorliegen, ist es angezeigt, eine Übergangsfrist für den Abbau restlicher Bestände von…
Erwägungsgrund 11 32019R0649VERORDNUNG (EU) 2019/649 DER KOMMISSION vom 24. April 2019 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend andere Trans-Fettsäuren als solche, die auf natürliche Weise in Fett tierischen Ursprungs vorkommen (Text von Bedeutung für den EWR)
Um den Lebensmittelunternehmern die Anpassung an die sich aus der vorliegenden Verordnung ergebenden neuen Anforderungen zu ermöglichen, sollten geeignete…
Erwägungsgrund 7 32018R1903VERORDNUNG (EU) 2018/1903 DER KOMMISSION vom 5. Dezember 2018 zur Berichtigung der Anhänge IV, VI und VII der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln und zur Berichtigung bestimmter Sprachfassungen der Anhänge II, IV, V und VI der genannten Verordnung (Text von Bedeutung für den EWR)
Da es nicht erforderlich ist, die Berichtigungen der Anhänge aus Sicherheitsgründen unverzüglich anzuwenden, sollten Übergangsmaßnahmen vorgesehen werden, um…
Erwägungsgrund 6 32017R2279VERORDNUNG (EU) 2017/2279 DER KOMMISSION vom 11. Dezember 2017 zur Änderung der Anhänge II, IV, VI, VII und VIII der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
Da es nicht erforderlich ist, die Änderungen der Anhänge aus Sicherheitsgründen unverzüglich anzuwenden, sollten Übergangsmaßnahmen vorgesehen werden, um eine…
Erwägungsgrund 9 32015R0327VERORDNUNG (EU) 2015/327 DER KOMMISSION vom 2. März 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen für das Inverkehrbringen und die Bedingungen für die Verwendung von Zusatzstoffen, die aus Zubereitungen bestehen (Text von Bedeutung für den EWR)
Ein Übergangszeitraum ist notwendig, um Störungen beim Inverkehrbringen und bei der Verwendung von existierenden Zusatzstoffen, die aus Zubereitungen bestehen,…
Erwägungsgrund 48 32013R0609VERORDNUNG (EU) Nr. 609/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Juni 2013 über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung und zur Aufhebung der Richtlinie 92/52/EWG des Rates, der Richtlinien 96/8/EG, 1999/21/EG, 2006/125/EG und 2006/141/EG der Kommission, der Richtlinie 2009/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 41/2009 und (EG) Nr. 953/2009 des Rates und der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Es sind angemessene Übergangsmaßnahmen erforderlich, damit sich die Lebensmittelunternehmer an die Bestimmungen dieser Verordnung anpassen können —