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Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip sollten sich die Maßnahmen im Rahmen dieser Verordnung auf Notlagen größeren Ausmaßes im Bereich der öffentlichen Gesundheit beschränken. Diese Notlagen sollten anhand der zu ihrer Bewältigung erforderlichen öffentlichen Ausgaben definiert werden.
Zur Vereinfachung der Verwendung der Mittel und zur Verringerung des Fehlerrisikos bei gleichzeitiger Unterscheidung — wenn nötig — entsprechend den…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich auf die Folgen der Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu reagieren, von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend…
Wenngleich Entscheidungen über die einzelstaatlichen öffentlichen Ausgaben — einschließlich der Verwendung der Einnahmen aufgrund dieser Richtlinie — gemäß dem…
Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip sollte die Unterstützung der Union nur auf Antrag des betroffenen Staates gewährt werden. Die Kommission sollte gewährleisten,…
Da die Ziele dieser Verordnung, nämlich ein hohes, gleiches Maß an Schutz und Hilfe in allen Mitgliedstaaten sowie einheitliche Bedingungen für die…
Da die Ziele dieser Verordnung, nämlich durch die Einführung flexibler Maßnahmen zur Bereitstellung von Unterstützung aus den europäische Struktur- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.