Erwägungsgrund 1 32020R0461
Der Solidaritätsfonds der Europäischen Union (im Folgenden „Fonds“) wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates errichtet. Der Fonds wurde eingerichtet, damit Mitgliedstaaten nach Katastrophen größeren Ausmaßes finanzielle Unterstützung erhalten können, als konkretes Zeichen europäischer Solidarität in Notlagen.