Erwägungsgrund 4 32020R0488
In der Resolution 2511 (2020) des VN-Sicherheitsrates wird außerdem klargestellt, dass sexuelle Gewalt in bewaffneten Konflikten und die Einziehung oder der Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten unter Verstoß gegen das Völkerrecht sanktionsfähige Handlungen darstellen.